Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1 Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Der Anwendungsbereich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen sowie Pakete (§ 449 HGB) nachfolgend „Sendungen“ genannt, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und international sowie Kurierdienste.

Erfasst werden sämtliche vertragliche Beziehungen zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und der City Mail Regensburg GmbH, bezüglich der Besorgung der Beförderung von Sendungen, einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen.

  • Ergänzend zu diesen AGB gilt die Preisliste und Leistungsbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung.
  • Soweit - in folgender Reihenfolge - durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Individualvereinbarungen, die in Absatz 2 genannten Produktinformationen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407 ff HGB über den Frachtvertrag Anwendung.
  • Im Falle der Beförderung von Sendungen durch die jeweils aktuellen Kooperationspartner, gelten deren AGB ergänzend.

2 Beförderungsvertrag

(1)   Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen City Mail Regensburg GmbH und dem Auftraggeber begründet. Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der City Mail Regensburg GmbH kommt mit der Übergabe der Sendungen durch oder für den Absender oder deren Übernahme in die Obhut von City Mail Regensburg GmbH oder von ihr beauftragter Unternehmen („Einlieferung “, „Abholung“) nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich abzuschließen.

(2)   Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Absenders werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

3 Beförderungsvoraussetzungen / -ausschlüsse

(1)   Die Sendungen müssen vom Auftraggeber ausreichend adressiert (nicht ausreichend: Postfachangabe) und gegen im Rahmen der Beförderung mögliche Beschädigungen hinreichend geschützt werden.

(2)   Von der Beförderung ausgeschlossen sind folgende Sendungen:

▪ Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen bestehendes Recht verstößt oder besondere Einrichtungen oder Genehmigungen erfordert

▪ Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder infiziert werden können oder Sachschäden verursacht werden können

▪ Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften oder Sicherheitsvorkehrungen unterliegt

▪ Sendungen deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung Einrichtungen erfordert, die gewöhnlich für Sendungen im Sinne dieser AGB nicht vorgehalten werden

▪ Sendungen mit sterblichen Überresten von Menschen

▪ Sendungen mit lebenden oder toten Tieren oder Teile derselben

▪ Sendungen, deren äußere Beschaffenheit gegen die guten Sitten der Moral verstößt

▪ Sendungen, die Bargeld, Edelmetalle oder ungefasste Edelsteine, Schmuck, Uhren, Unikate, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten, Scheck- oder Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), enthalten. Zugelassen sind aber Briefmarken und Telefonkarten, jeweils bis zu einem tatsächlichen Wert von 25,00 EUR, sowie einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten.

▪ Gefährliche Güter aller Art.

Der Absender kann die Übernahme von Sendungen gemäß § 3 Absatz (2) nicht als Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Beförderungsvertrags verstehen. Mitarbeiter der City Mail Regensburg GmbH und sonstige Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über Sendungen zu schließen, die ausgeschlossene Güter enthalten.

(3)   Entspricht eine Sendung hinsichtlich Ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht usw.) oder in sonstiger Weise nicht dem Preis- und Leistungsverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so steht es der City Mail Regensburg GmbH frei:

▪ die Annahme der Sendung zu verweigern                                                          

▪ eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben, oder

▪ zur Abholung bereit zu halten, oder

▪ diese ohne Benachrichtigung des Auftraggebers zu befördern und ein entsprechendes Entgelt nachzufordern.

Entsprechendes gilt, wenn bei Verdacht auf ausgeschlossene Sendungen oder auf sonstige Vertragsverstöße der Absender auf Verlangen der City Mail Regensburg GmbH Angaben dazu verweigert.

(4)  Das Recht von City Mail Regensburg GmbH, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt.

(5)   Werden Sendungen gemäß § 3 Absatz (2) an die City Mail Regensburg GmbH übergeben oder von City Mail Regensburg GmbH ohne Kenntnis der fehlenden Beförderungsvoraussetzung in Obhut genommen, gehen sämtliche aus diesen Sendungen selbst und ihrer Beförderung sich ergebenden Gefahren zu Lasten des Auftraggebers. Zudem ist City Mail Regensburg GmbH berechtigt, diese Sendungen unfrei zu Lasten des Auftraggebers an den Abholort zurückzubefördern.

(6)   Erlangt die City Mail Regensburg GmbH nach der Übergabe der Sendung Kenntnis davon, dass diese Sendung ausgeschlossene Güter nach § 3 Absatz (2) enthält, oder verweigert der Absender auf Verlangen der City Mail Regensburg GmbH bei Verdacht auf derartige Güter Angaben zum Inhalt der Sendung, so ist zwischen den Vertragsparteien kein Vertragsverhältnis zustande gekommen. Sollte dennoch ein Vertragsverhältnis zustande gekommen sein, so erklärt die City Mail Regensburg GmbH bereits jetzt die Anfechtung eines etwaigen zustande gekommenen Beförderungsvertrages wegen arglistiger Täuschung. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Absender die Sendung mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine Beschaffenheit der gemäß § 3 Absatz (2) aufgeführten, ausgeschlossenen Gütern verweist oder in sonstiger Weise vom Kunden hierauf hingewiesen wird.

Es besteht für City Mail Regensburg GmbH keine Verpflichtung zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen gemäß § 3 Absatz (2). City Mail Regensburg GmbH ist jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Sendungen berechtigt.

 

 

4 Beförderungsleistung

(1)   Die City Mail Regensburg GmbH übernimmt die Beförderung von Sendungen vom Auftraggeber zum Adressaten nach Maßgabe dieser AGB und dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Sendungen werden von der City Mail Regensburg GmbH beim Auftraggeber abgeholt oder von diesem selbst bei der City Mail Regensburg GmbH zur Beförderung eingeliefert. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins ist nicht geschuldet.

Die Leistungen der City Mail Regensburg GmbH umfassen folgende Punkte:

▪ Zustellung von Sendungen innerhalb des jeweils aktuellen Verbreitungsgebietes (jeweils gültige Fassung unter www.city-mail.de)

▪ Frankierdienstleistungen außerhalb des City Mail Regensburg GmbH Verteil-gebietes

▪ Beförderung von Briefen und Postkarten entsprechend dem Preis- und Leistungsverzeichnis

▪ Beförderung von Büchersendungen, adressierten Katalogen, adressierten Zeitungen und Zeitschriften sowie weiteren briefähnlichen Sendungen

▪ Weitere Zusatzleistungen und Nebenleistungen laut individueller Zusatzvereinbarung.

(2)   Die City Mail Regensburg GmbH stellt die Sendungen durch Einwurf in einen für den Empfänger bestimmten und ausreichend aufnahmefähigen Hausbriefkasten (z.B. beschrifteter, zugänglicher Hausbriefkasten) bzw. durch Aushändigung an den Empfänger zu. Ist eine Zustellung an den Empfänger nicht möglich, so wird ein weiterer Zustellversuch unternommen. Schlägt auch dieser Versuch fehl, wird die Sendung unter Berechnung des vereinbarten Entgelts an den Auftraggeber zurückgeleitet.

(3)   Absatz 2 gilt nur, soweit der Empfänger der City Mail Regensburg GmbH keine anderweitige Weisung, wie z. B. zur Nachsendung, erteilt hat und der Absender keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat.

(4)   Sind mehrere natürliche Personen als Empfänger bezeichnet, so ist jede von ihnen allein empfangsberechtigt. Ist eine Zustellung an den Empfänger weder durch Briefkasteneinwurf noch durch persönliche Zustellung möglich, so kann die Sendung an einen Ersatzempfänger übergeben werden. Ersatzempfänger in diesem Sinne sind:

▪ der Ehegatte des Empfängers oder seine Angehörigen

▪ im Geschäft/Betrieb oder in der Wohnung des Empfängers anwesende Personen von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind

▪ eine Person, die City Mail Regensburg GmbH gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Postbevollmächtigter/Postempfangsbeauftragter), erfolgen

▪ nicht von City Mail Regensburg GmbH selbst beförderte Sendungen werden nach Frankierung durch City Mail Regensburg GmbH der DPAG übergeben.

Soweit City Mail Regensburg GmbH die Zustellung nicht selbst durchführt, richtet sich diese nach den Bestimmungen der DPAG.

(5)   Sendungen sind unzustellbar, wenn bei der Zustellung der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person i. S. d. § 4 Absatz 2 und Absatz 4 angetroffen, die Annahme verweigert wird, der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung.

Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Absender zurückgegeben werden, ist City Mail Regensburg GmbH zur Öffnung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter nicht zu ermitteln oder ist eine Ablieferung bzw. Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar, ist die City Mail Regensburg GmbH nach Ablauf von sechs Wochen Frist zu deren Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Die City Mail Regensburg GmbH darf Sendungen nach den gesetzlichen Vorschriften sofort verwerten, wenn Empfänger und Absender die Annahme bzw. Rücknahme der Sendung verweigern. Unverwertbares Gut kann City Mail Regensburg GmbH vor Ablauf der Frist vernichten.  

(6)   Der Absender erteilt der City Mail Regensburg GmbH die jederzeit widerrufliche Vollmacht gegenüber der DPAG sämtliche Postsendungen, welche nicht bestimmungsgemäß in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, zurückzunehmen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.

(7)   Bei falscher Schreibweise der Empfängeradresse, falschen oder fehlenden Angaben, Umzug, Tod, Verweigerung der Annahme oder dem Fehlen einer geeigneten Empfangsvorrichtung kann eine Zustellung nicht gewährleistet werden.

(8)   Sollte der Empfänger erkennbar verzogen sein, versucht City Mail Regensburg GmbH die korrekte Adresse zu ermitteln. Gelingt dies, stellt City Mail Regensburg GmbH innerhalb des eigenen Zustellgebietes erneut zu. Betrifft die korrekte Adresse ein Gebiet außerhalb des eigenen Zustellgebietes, übergibt City Mail Regensburg GmbH diese Sendung an die Deutsche Post AG und berechnet dem Auftraggeber das Entgelt. Kann eine korrekte Adresse nicht ermittelt werden, gibt City Mail Regensburg GmbH dem Auftraggeber die Sendung zurück.

(9)   Insoweit die City Mail Regensburg GmbH Sendungen des Auftraggebers übernimmt, die außerhalb des Zustellgebietes der City Mail Regensburg GmbH liegen und der DPAG zum Zwecke der Zustellung übergeben werden sollen, handelt die City Mail Regensburg GmbH lediglich als Beförderungsmittler im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 5 PostG. Ein Vertragsverhältnis über die Zustellung der Sendung kommt somit ausschließlich zwischen dem Absender und der DPAG zustande.

Im Falle der Beförderung durch die DPAG gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend.

Die City Mail Regensburg GmbH ist berechtigt, Konsolidierungsunternehmen zum Zwecke der Bündelung und Vorsortierung sowie Einlieferung dieser überregionalen Sendungen zu beauftragen. Für die Konsolidierungsleistung werden Bearbeitungsgebühren berechnet. Alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5 Entgelte

(1)   Die Entgelte für die Dienstleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2)   Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem im jeweiligen Rahmenvertrag vereinbarten Zeitraum. Der Fälligkeitszeitpunkt ergibt sich ebenfalls aus dem jeweiligen Beförderungsauftrag.

(3)   City Mail Regensburg GmbH ist berechtigt Abschlagszahlungen für Entgelte und Auslagen beim Auftraggeber anzufordern.

6 Gestaltungsrechte und Obliegenheiten des Auftraggebers

(1)   Gegen Ansprüche der City Mail Regensburg GmbH steht dem Auftraggeber kein Recht zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen sowie kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, die Ansprüche des Auftraggebers sind rechtskräftig festgestellt oder von der City Mail Regensburg GmbH als berechtigt anerkannt.

(2)   Der Absender sorgt dafür, dass jede Sendung eine richtige Empfängeradresse und eine von außen erkennbare, den Auftraggeber bezeichnende Absenderangabe aufweist. Er beachtet die Regeln der DIN 5008 über die Anschrift (vollständiger Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, und Ort an den die Sendung befördert werden soll).

Der Absender hat die Sendungen ausreichend zu kennzeichnen, wobei die äußere Verpackung keine Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulassen darf.

(3)   Die City Mail Regensburg GmbH übernimmt für den Inhalt der Sendungen keinerlei Verantwortung. Der Absender trägt vielmehr die Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem - auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB – unzulässigen Güterversand resultieren.

(4)   Der Absender hat die Pakete so zu verpacken, dass sie als Ganzes oder als Teil von ihr vor Verlust und Beschädigung geschützt ist.

Dem Absender obliegt es, sich im Bedarfsfall von City Mail Regensburg GmbH über Möglichkeiten informieren zu lassen, die sicherstellen, dass sein möglicher Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung seitens City Mail Regensburg GmbH gedeckt sind.

(5)   Der Absender ist verpflichtet, postalische Stempel und Vermerke sowie Werbestempel auf der Sendung zu dulden, sofern sie betrieblich erforderlich sind oder die Rechte des Absenders nur unwesentlich beeinträchtigen.

7 Haftung

(1)   Für einen Schaden, der auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, haftet die City Mail Regensburg GmbH ohne Rücksicht auf die nach folgenden Haftungsbeschränkungen, sofern sie, einer ihrer Mitarbeiter oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Das gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von nicht bedingungsgerechten Sendungen oder Sendungen, die ausgeschlossene Güter gemäß § 3 Abs. 2 enthalten. Für Schäden, die auf das Verhalten ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies ferner nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.

City Mail Regensburg GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung der City Mail Regensburg GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

(2)   Die Haftung der City Mail Regensburg GmbH für die Überschreitung der Lieferfrist oder wegen einer sonstigen Abweichung von einem vereinbarten Ablieferungstermin für Sendungen, für die die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist bzw. eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist auf den einfachen Betrag der Fracht (Erstattung des Entgelts) begrenzt.

(3)   Reklamationen über Mängel in der Beförderung müssen vom Auftraggeber innerhalb von zwei Tagen, nachdem dieser vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangt hat, gegenüber City Mail Regensburg GmbH geltend gemacht werden, da anderenfalls keine Möglichkeit zur sofortigen Prüfung und Nachbesserung durch City Mail Regensburg GmbH besteht.

Reklamiert der Absender oder Empfänger den (Teil-)Verlust oder die Beschädigung nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Ablieferung schriftlich, so wird vermutet, dass das Gut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist.  

(4)   Für Verlust oder Beschädigung der Sendung und die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Vertragspflichten haftet die City Mail Regensburg GmbH nicht. City Mail Regensburg GmbH ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnten (z.B. Streik, höhere Gewalt). City Mail Regensburg GmbH haftet des Weiteren nicht für Schäden, die aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Sendungsinhalts (etwa durch Einwirkung von Hitze, Kälte oder Luftfeuchtigkeit) entstehen.

(5)   Soweit in diesen AGB, insbesondere in den nachfolgenden Absätzen, nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für diese Haftungsfälle die einschlägigen Vorschriften des HGB.

(6)   Für im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandene Begleit- und Folgeschäden haftet City Mail Regensburg GmbH nicht.

(7)   Darüber hinaus ist die Haftung von City Mail Regensburg GmbH ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen. Dies gilt auch für Nebenpflichtverletzungen und außervertragliche Ansprüche.

(8)   Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DPAG bzw. deren Mitarbeiter bzw. deren Erfüllungshilfen haftet City Mail Regensburg GmbH nicht. Der Auftrag ist allein durch die Weitergabe an die DPAG mit Übergabe der Postsendung ausgeführt.

(9)   Die Haftung des Absenders, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Absender haftet vor allem für den Schaden, der der City Mail Regensburg GmbH oder Dritten aus der Versendung ausgeschlossener Sendungen gemäß § 3 Abs. 2 oder aus der Verletzung seiner Pflichten gemäß § 6 entsteht. Der Absender stellt insoweit die City Mail Regensburg GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

(10) Ansprüche aus diesem Beförderungsvertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Vertragspartner der City Mail Regensburg GmbH geltend machen. Ausnahmen sind nicht zulässig.

8 Verjährung

Die Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren in einem Jahr, die nach § 6 Abs. 1 und nach § 435 HGB i.V.m. § 414 Abs. 1 Satz 2 HGB in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeholt worden ist.

9 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1)   Die City Mail Regensburg GmbH verpflichtet sich, über die ihr erteilten und von ihr ausgeführten Aufträge Stillschweigen zu bewahren und Dritten gegen über keine Auskünfte zu erteilen. Weiterhin verpflichtet sich die City Mail Regensburg GmbH, die gesetzlichen Bestimmungen zum Brief- und Postgeheimnis sowie zum Datenschutz einzuhalten.

Gleiches gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der City Mail Regensburg GmbH.

City Mail Regensburg GmbH wird ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen entsprechende Verpflichtungen auferlegen.

(2)   Die City Mail Regensburg GmbH ist gemäß § 41 Absatz 2 PostG berechtigt, Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, die vom Absender oder vom Empfänger im Zusammenhang mit der Zustellung der Sendung angegeben werden, soweit dies zur betrieblichen Abwicklung von geschäftsmäßigen Postdiensten erforderlich ist. Zu diesem Zwecke können die Daten auch an andere Unternehmen weitergegeben werden. Die City Mail Regensburg GmbH ist ferner berechtigt, im gesetzlich festgelegten Rahmen, Daten an staatliche Behörden weiterzugeben. Mit Abschluss eines Beförderungsauftrages willigt der Kunde in die Datenverarbeitung und -nutzung ein.

10 Rücktrittsrecht / Kündigung

(1)   Beide Vertragsparteien können aus wichtigem Grund vom Beförderungsvertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Wichtiger Grund im Sinne dieser Regelung ist u.a. die nachträgliche Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenz-, Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Vergleichsverfahren des Versenders. Hat City Mail Regensburg GmbH den wichtigen Grund zu vertreten, so entfällt der Zahlungsanspruch der City Mail Regensburg GmbH gegenüber dem Versender für die noch nicht erbrachte Leistung bzw. Teilleistung. Hat der Versender den wichtigen Grund zu vertreten, so hat er, unbeschadet etwaiger anderer Rechtspflichten, für die bis dahin erbrachte Leistung das vorgesehene Entgelt gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der City Mail Regensburg GmbH, das dem Beförderungsvertrag zugrunde liegt, zu zahlen, mindestens jedoch 20 % des gesamten Auftragswertes, es sei denn, der Versender weist nach, dass Kosten in geringerer Höhe entstanden sind.

(2)   Ereignisse höherer Gewalt und von City Mail Regensburg GmbH nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie z. B. Streik, Aussperrung oder Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel etc. berechtigen City Mail Regensburg GmbH auch innerhalb des Verzuges, die Beförderung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung oder -Erschwerung kann City Mail Regensburg GmbH wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Satz 1 oder 2 genannten Ereignisse bei City Mail Regensburg GmbH oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Ausübung dieses Rechtes durch City Mail Regensburg GmbH begründet keine Schadensersatzansprüche des Versenders. § 7 Abs. 1 bleibt unberührt.

(3)   In den Fällen des Absatzes 2 ist der Versender seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweisen kann, dass die komplette oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Ein Rücktritt bezüglich der von City Mail Regensburg GmbH bereits erbrachten Teilleistungen ist ausgeschlossen.

(4)   Eine Kündigung durch den Auftraggeber gemäß § 415 HGB nach Übergabe/Übernahme der Sendung in die Obhut von City Mail Regensburg GmbH ist ausgeschlossen.

 

11 Abweichende Regelungen

Für einen zwischen City Mail Regensburg GmbH und dem Versender geschlossenen Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Vereinbarungen, die von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn City Mail Regensburg GmbH denen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so haben die übrigen Bestimmungen weiterhin Geltung für das Vertragsverhältnis zwischen der City Mail Regensburg GmbH und dem Auftraggeber.

Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt und der Vertrag soll entsprechend seinem wirtschaftlichen Sinn und gemäß dem Willen der Vertragsparteien durchgeführt werden.

13 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie öffentlichrechtlichen Sondervermögen für Ansprüche, die diesen AGB unterliegen, ist Regensburg.

14 Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Beförderung über

        Briefkästen/Verkaufsstellen

(1)   Abweichend zu §1 Abs. 1 umfasst der Anwendungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Beförderung von Postkarten und Briefe über Briefkästen/Verkaufsstellen der City Mail Regensburg GmbH innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

(2)   Abweichend zu § 3 Abs. 1 müssen die Sendungen bei Beförderung über Briefkästen/Verkaufsstellen vom Auftraggeber ausreichend adressiert sein, inklusive Absenderangabe.

(3)   Abweichend zu § 4 Abs. 1 gilt:

Die City Mail Regensburg GmbH übernimmt die Beförderung von Briefsendungen vom Briefkasten/Verkaufsstellen zum Adressaten. Der Auftraggeber liefert die Sendungen selbst beim City Mail-Briefkasten zur weiteren Beförderung ein. Die Leistungen der City Mail Regensburg GmbH umfasst die Beförderung von Postkarten und Briefe bis zum Format B4, Höchstgewicht 1000 Gramm und höchstens 50 mm Dicke.

(4)   Abweichend zu § 5 Abs. 2 ist das Entgelt für die erbrachte Dienstleistung im Voraus fällig.

(5)   Bei einer Unterfrankierung von Sendungen behält sich die City Mail Regensburg GmbH vor die weiteren Kosten zzgl. Bearbeitungskosten dem Absender in Rechnung zu stellen.

(6)   Die City Mail Regensburg GmbH ist nicht verpflichtet, Briefmarken gegen Erstattung des Nennwertes der Briefmarken zurückzunehmen. Briefmarken der City Mail Regensburg GmbH dürfen nicht als sonstiges Zahlungsmittel verwendet werden.

 

 

 

 

 

Stand: Juni 2024

 

City Mail Regensburg GmbH

Rathenaustraße 9 93055 Regensburg

Tel. 0941 3078558-0

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